Erste Hilfe für ambulante Pflegedienste / stationäre Pflege
Laut Heimaufsicht / medizinischer Dienst der Krankenkassen müssen Mitarabeiter*inen von ambulanten Pflegediensten/Pflegeeinrichtungen alle zwei Jahre an einer Ersten Hilfe-Schulung teilnehmen. Die Inhalte orientieren sich an Ihrem Klientel in der ambulanten bzw. stationären Pflege. Wichtige Inhalte sind: Atemwegsnotfälle, Bewußtlosigkeit, Notfallcheck, stabile Seitenlage, Wiederbelebung, etc.
Die Aus- bzw. Fortbildung dauert 3 Unterrichtseinheiten a. 60 Minuten und findet vor Ort in Ihrer Einrichtung statt.
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