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Erste Hilfe für ambulante Pflegedienste / stationäre Pflege
Laut Heimaufsicht / medizinischer Dienst der Krankenkassen müssen ambulante Pflegedienste einmal jährlich an einer Ersten Hilfe-Schulung teilnehmen. Die Inhalte orientieren sich an Ihrem Klientel in der ambulanten bzw. stationären Pflege. Wichtige Inhalte sind: Atemwegsnotfälle, Bewußtlosigkeit, Notfallcheck, stabile Seitenlage, Wiederbelebung, etc.
Erste Hilfe für ambulante Pflegedienste/stationäre Pflege lt. Vorgabe der Berufsgenossenschaft zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe.
Alle Pflegedienste müssen alle zwei Jahre zwei Ersthelfer aus- bzw. fortbilden lt. den Richtlinien der Berufsgenossenschaft. Die Aus- bzw. Fortbildung dauert 9 Unterrichtseinheiten a. 45 Minuten und findet an einem Tag statt.
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